Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.11.2008 - 16 U 14/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Feststellung von Sachverhalten aus antragsgemäß beigezogenen Akten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 128; ZPO § 139
Anforderungen an die Feststellung von Sachverhalten aus antragsgemäß beigezogenen Akten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beigezogene Akten und Beibringungsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 19.12.2007 - 2 O 134/07
- OLG Schleswig, 13.11.2008 - 16 U 14/08
Papierfundstellen
- OLG-Report Schleswig 2009, 187
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2008 - 16 U 14/08
Wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt, liegt darin kein Verstoß gegen den Verhandlungs(Beibringungs-)grundsatz (Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).Das insoweit von dem Kläger angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Juni 1994 (NJW 1994, 3295 f.) ist hier nicht einschlägig.
- OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem …
Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).